Die EU-Datenschutz-Grundverordnung statuiert neben altbekannten Pflichten auch neue Pflichten für Unternehmen im Bereich Datenschutz. Als erfreulich ist die Pflicht zu verbraucher- und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen z. B. bei elektronischen Geräten einzuschätzen. Allerdings könnte vor allem die vorgesehene Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die sich daran evtl. anschließende Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde zu noch nicht abschätzbaren (negativen) Auswirkungen und zu vermehrter Bürokratie führen.
Unsere Leistungen:
Gestellung Datenschutzbeauftragter
Datenschutzfolgenabschätzung.
Ermittlung der Erfordernisse und Schwachstellen innerhalb des Themengebietes.
Unterstützung bei allen Fragen rund um den Datenschutz
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