Unternehmen ab 50 Mitarbeiter/innen sind verpflichtet eine Meldestelle einzurichten, an die sich Mitarbeitende oder andere Personen wenden können, wenn sie z.B. Fehlverhalten, Straftaten oder Gesetzesverstöße feststellen/beobachten und melden wollen.
Die Meldestelle gilt als Vermittler zwischen Hinweisgeber und dem betreffenden Unternehmen. Die Meldestelle schützt die Identität eines Hinweisgebers und prüft, ob die gemeldeten Informationen anerkannt werden. Sie führt entsprechend gesetzlicher Regelungen verpflichtende Folgemaßnahmen durch.
Gerne betreiben wir Ihre "interne" Meldestelle, bieten Ihnen sowohl digitale als auch alternative Meldewege, prüfen alle eingehenden Meldungen und setzen uns mit Ihnen nur in Verbindung, wenn dies rechtlich erforderlich ist.
Unser Service minimiert damit Ihren Personal- und Ressourcenaufwand und spart Schulungs- und Bearbeitungskosten für Sie. Sie können sich auf Ihre Kerntätigkeiten konzentrieren, während unser qualifiziertes und neutrales Team dafür sorgt, dass Sie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie die rechtlichen Verpflichtungen einhalten.